Rechnungen & Belege · § 33 UStDV

TikTok Shop mit Shopify: Rechnungen, auch wenn TikTok den Käufer verschweigt

TikTok Shop übergibt Bestellungen ohne Namen und Anschrift des Käufers an Shopify – eine Rechnung nach § 14 UStG lässt sich so nicht ausstellen. Für kleine Beträge erlaubt das Gesetz eine Rechnung ohne Empfänger. Easy Invoices stellt sie automatisch aus, wo sie zulässig ist, und fragt dich, wo nicht.

  • Sitz in Deutschland: bis 250 € brutto eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV – ohne Klick
  • Sitz in Österreich: bis 400 € brutto nach § 11 Abs. 6 UStG, als Kleinunternehmer ohne Betragsgrenze
  • Darüber ein offener Vorgang, in dem du den Empfänger nachträgst – nie ein Beleg mit erfundenem Namen
Zwei TikTok-Shop-Bestellungen ohne Käufernamen: 49,90 € wird automatisch eine Kleinbetragsrechnung mit dem Hinweis „gemäß § 33 UStDV“ statt der Anschrift (Grenze 250 € in Deutschland, 400 € in Österreich); 489,00 € wird ein offener Vorgang „Rechnung braucht einen Empfänger“, aus dem nach Eingabe des Empfängers eine vollständige Rechnung nach § 14 UStG entsteht.

Warum TikTok-Bestellungen eine eigene Regel brauchen

TikTok gibt den Käufer aus Datenschutzgründen nicht an Shopify weiter. Je nach Versandart kommt die Bestellung ohne Rechnungsadresse, mit maskiertem Namen („J*** M***“) oder – wenn du selbst versendest – vollständig an. Die App unterscheidet diese Fälle, statt einen Platzhalter auf die Rechnung zu drucken.

  • Erkannt wird die Bestellung an der offiziellen TikTok-App in Shopify, nicht an Tags, die jeder ändern kann
  • Maskierte Namen und Platzhalter wie „TikTok Order“ zählen als kein Empfänger – sie landen nie auf einem Beleg
  • Kommt der Käufer vollständig an, entsteht eine ganz normale Rechnung nach § 14 UStG
  • Bestellungen ohne Empfänger aus anderen Kanälen, etwa ein manueller Entwurf, fragen weiterhin nach der Adresse

Was auf der Kleinbetragsrechnung steht

An die Stelle der Anschrift tritt der gesetzliche Hinweis. Alles, was § 33 UStDV bzw. § 11 Abs. 6 UStG sonst verlangt, steht wie gewohnt darauf – und etwas mehr, als das Gesetz fordert.

  • Hinweis „Kleinbetragsrechnung gemäß § 33 UStDV“ bzw. „… gemäß § 11 Abs. 6 UStG“ – je nach Sitz deines Shops
  • Dein Unternehmen mit Anschrift, Rechnungs- und Lieferdatum, Menge und Art der Ware
  • Bruttobetrag und Steuersatz je Position, bei mehreren Sätzen getrennt nach Satz
  • Nummer aus deinem normalen, lückenlosen Nummernkreis – kein zweiter Kreis
  • Gutschrift und Storno zur Kleinbetragsrechnung behalten Form und Hinweis
  • Keine ZUGFeRD-XML, weil EN 16931 einen Käufer verlangt: § 33 UStDV erlaubt ausdrücklich ein normales PDF, und Österreich kennt keine B2C-E-Rechnungspflicht

Wann die App stattdessen fragt

Wo die Kleinbetragsrechnung nicht zulässig ist, verlangt das Gesetz Name und Anschrift des Empfängers. Dann hält die App die Rechnung zurück und legt den offenen Vorgang „Rechnung braucht einen Empfänger“ an – mit Bestellung, Betrag und Eingabeformular.

  • Mehr als 250 € (DE) bzw. 400 € (AT) brutto – Versand eingerechnet, Trinkgeld nicht
  • OSS-Lieferung mit Ziellandsteuer, innergemeinschaftliche Lieferung oder Reverse Charge: Dort schließt das Gesetz die Kleinbetragsrechnung aus
  • Shop in Österreich und die Ware verlässt Österreich: vorsichtige Lesart des Versandhandel-Ausschlusses (UStR 2000 Rz 1625)
  • Bestellung nicht in Euro, oder dein Shop hat seinen Sitz weder in Deutschland noch in Österreich
  • Du trägst Name oder Firma und Anschrift ein → vollständige Rechnung nach § 14 UStG. Ist der Empfänger nicht zu ermitteln, legst du den Vorgang mit Grund ab
  • Wird eine noch offene Bestellung erstattet, merkt sich die App die Erstattung und legt sie dir nach der Rechnung zur Prüfung vor

So läuft es ab

  1. 1

    TikTok-Bestellung wird bezahlt

    Shopify meldet die Bestellung. Die App erkennt den TikTok-Kanal und prüft, ob ein echter Empfänger dabei ist.

  2. 2

    Grenze und Steuerfall prüfen

    Bruttobetrag innerhalb der Grenze deines Landes und ein zulässiger Steuerfall? Dann wird die Kleinbetragsrechnung ausgestellt.

  3. 3

    Beleg oder Rückfrage

    Die Rechnung läuft in dein Belegarchiv und deine Exporte wie jede andere. Andernfalls wartet ein offener Vorgang auf dich.

Gut zu wissen

  • Die Rechnung schuldest du als Verkäufer, nicht TikTok: Für einen Shop mit Sitz in Deutschland oder Österreich ist die Plattform nicht der fiktive Leistende nach § 3 Abs. 3a UStG. Markiert TikTok die Steuer als „vom Kanal abgeführt“, ändert das daran nichts – die Rechnung weist die volle USt. aus. Tritt TikTok selbst als Verkäufer auf, bleibt die Bestellung zur Prüfung liegen.
  • Die App behandelt jede TikTok-Bestellung als Versand aus dem Land deines Shops. Versendest du aus einem Lager außerhalb der EU, etwa per Dropshipping, kann bei Sendungen bis 150 € TikTok die Steuer schulden – das prüft die App nicht. Kläre diesen Fall mit deiner Kanzlei.
  • Für deine Buchhaltung: Im DATEV-Export bucht die App den Umsatz und – wenn eingeschaltet – den Zahlungsausgleich auf das TikTok-Verrechnungskonto. Auszahlung, TikTok-Gebühren und von TikTok bezahlte Rabatte stehen in der TikTok-Abrechnung; damit gleicht deine Kanzlei das Verrechnungskonto ab.
  • Unterstützt ist die offizielle TikTok-App in Shopify. Bestellungen über Connectoren von Drittanbietern tragen eine andere Kennung und werden nicht als TikTok-Bestellung erkannt – die App verarbeitet sie wie jede andere Bestellung, mit den Angaben, die der Connector an Shopify übergibt.
  • Kleinbetragsrechnungen gibt es für Shops mit Sitz in Deutschland und Österreich. Die Regeln anderer Länder sind nicht umgesetzt – dort bleibt es bei der Rückfrage.
  • Ändert sich eine Bestellung nachträglich so, dass die Kleinbetragsrechnung nicht mehr zulässig ist (etwa über der Grenze), korrigiert die App sie nicht automatisch, sondern benachrichtigt dich.

Software, keine Steuerberatung: Wir sind keine Steuerberater: Easy Invoices wendet die hinterlegten Regeln auf die Daten deines Shops an – die steuerliche Prüfung deiner Belege bleibt bei dir und deiner Kanzlei. Details in § 2a der AGB

Häufige Fragen

Ist eine Rechnung ohne Käufernamen überhaupt zulässig?

Ja, bis 250 € brutto. § 33 UStDV verlangt für eine Kleinbetragsrechnung weder Namen noch Anschrift des Empfängers – nur deine Angaben, das Datum, Menge und Art der Ware, den Bruttobetrag und den Steuersatz. In Österreich gilt dasselbe nach § 11 Abs. 6 UStG bis 400 €, für Kleinunternehmer ohne Betragsgrenze.

Muss ich dafür etwas einstellen?

Nein, es gibt keinen Schalter. Die App entscheidet bei jeder TikTok-Bestellung anhand von Betrag, Steuerfall und dem Land aus deinen Firmendaten. Wichtig ist nur, dass Land und Besteuerungsart in den Einstellungen stimmen.

Was mache ich mit einer TikTok-Bestellung über der Grenze?

Sie erscheint unter „Offene Vorgänge“ als „Rechnung braucht einen Empfänger“. Kennst du den Käufer – etwa weil er dir seine Rechnungsadresse geschickt hat –, trägst du Name oder Firma und Anschrift ein, und die App stellt die vollständige Rechnung aus. Andernfalls legst du den Vorgang mit dem Grund „Empfänger nicht ermittelbar“ ab: Dann entsteht bewusst kein Beleg, und der Grund bleibt für die Prüfung dokumentiert.

Was sieht mein Steuerberater davon?

Einen normalen Beleg mit Nummer: Die Kleinbetragsrechnung steht im Belegarchiv und im Z3-Export, im DATEV-Buchungsstapel (Closed Beta) läuft sie über den Sammeldebitor als „Sammelkunde“. Ein maskierter Name wie „J*** M***“ erreicht keinen Export.

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