Umsatzsteuer · § 6a / § 13b UStG
Ein Unternehmer in Frankreich bestellt mit USt-IdNr.: Die Rechnung darf keine deutsche Steuer ausweisen, muss beide USt-IdNrn. tragen und den richtigen Hinweis – der ist bei Waren ein anderer als bei Leistungen. Easy Invoices unterscheidet das.
Die Prüfung läuft bei jeder Bestellung mit Lieferadresse in einem anderen EU-Land und hinterlegter USt-IdNr. des Kunden.
Sieht eine Bestellung nach EU-B2B aus, trägt aber keine USt-IdNr., wäre jede Rechnung ein Ratespiel. Die App stellt den Beleg zurück und legt einen offenen Vorgang an.
Software, keine Steuerberatung: Wir sind keine Steuerberater: Easy Invoices wendet die hinterlegten Regeln auf die Daten deines Shops an – die steuerliche Prüfung deiner Belege bleibt bei dir und deiner Kanzlei. Details in § 2a der AGB
Weil das Gesetz zwei verschiedene Tatbestände kennt. Eine Warenlieferung an einen Unternehmer in der EU ist eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a). Eine Dienstleistung ist eine Leistung, bei der der Empfänger die Steuer schuldet (§ 13b). Der falsche Hinweis ist ein Formfehler, den § 14a Abs. 5 UStG nicht akzeptiert.
Genau dafür gibt es den offenen Vorgang: Du trägst die Nummer nach und die Rechnung entsteht mit beiden USt-IdNrn. Es wird keine falsche Rechnung erzeugt, die du danach stornieren müsstest.
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