E-Rechnungspflicht § 14 UStG
Aktiviere die E-Rechnung in den erweiterten Einstellungen. Ab dann trägt jede Rechnung, Gutschrift und Stornorechnung eine strukturierte ZUGFeRD-XML im PDF – dieselbe Datei, die dein Kunde ohnehin bekommt, nur maschinenlesbar.
Empfangen können müssen alle Unternehmen bereits seit 2025. Für das Senden staffelt § 27 Abs. 38 UStG:
Die XML wird aus dem gespeicherten Beleg gebaut, nicht aus der Shopify-Bestellung. PDF und XML sagen deshalb immer dasselbe.
Software, keine Steuerberatung: Wir sind keine Steuerberater: Easy Invoices wendet die hinterlegten Regeln auf die Daten deines Shops an – die steuerliche Prüfung deiner Belege bleibt bei dir und deiner Kanzlei. Details in § 2a der AGB
Ja. Das BMF nennt ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL) ausdrücklich als zulässiges Format. Easy Invoices erzeugt das Profil EN 16931.
Nein. § 34a UStDV verpflichtet Kleinunternehmer nur zum Empfang. Die App bettet für § 19-Shops deshalb keine XML ein – eine erfundene Netto-/Steueraufteilung würde den Beleg falsch darstellen.
Jede Steuerkonstellation wird automatisiert durch den Mustangproject-Validator (Schematron für EN 16931 und veraPDF für PDF/A-3) geprüft. Ein neuer Steuerfall kann nicht erscheinen, ohne dass seine XML geprüft wurde.
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