E-Rechnungspflicht § 14 UStG

E-Rechnung für Shopify: ZUGFeRD-XML in jeder Rechnung

Aktiviere die E-Rechnung in den erweiterten Einstellungen. Ab dann trägt jede Rechnung, Gutschrift und Stornorechnung eine strukturierte ZUGFeRD-XML im PDF – dieselbe Datei, die dein Kunde ohnehin bekommt, nur maschinenlesbar.

  • ZUGFeRD 2.x, Profil EN 16931 – vom BMF als E-Rechnung anerkannt
  • PDF/A-3 mit eingebetteter XML und XMP-Metadaten
  • Gegen den Mustangproject-Validator geprüft, für jede Steuerkonstellation
Eine PDF-Rechnung als PDF/A-3 mit eingebetteter ZUGFeRD-XML nach EN 16931.

Wer wann senden muss

Empfangen können müssen alle Unternehmen bereits seit 2025. Für das Senden staffelt § 27 Abs. 38 UStG:

  • Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr
  • Ab 1. Januar 2028: alle übrigen Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen E-Rechnungen nur empfangen, niemals senden
  • B2C-Verkäufe sind nicht betroffen – die XML schadet dort aber auch nicht

Was die XML enthält

Die XML wird aus dem gespeicherten Beleg gebaut, nicht aus der Shopify-Bestellung. PDF und XML sagen deshalb immer dasselbe.

  • Positionen, Steuersätze und Summen wie im PDF, mit den EN-16931-Steuerkategorien je Steuerfall
  • Verkäufer- und Käufer-USt-IdNr. bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reverse Charge
  • Gutschrift und Storno als Typ 381 – ein Storno ist keine „korrigierte Rechnung“ (384)
  • Erkennbar an der Datei factur-x.xml im PDF und am Status „E-Rechnung (ZUGFeRD)“ in der App

Was die App bewusst nicht tut

  • Kein XRechnung-Format und kein PEPPOL-Versand. Für Behörden-Rechnungen brauchst du weiterhin XRechnung.
  • Für Belege mit Ziellandsteuer (z. B. Schweizer MWST) und für Kleinunternehmer-Belege wird keine XML eingebettet – EN 16931 kann diese Fälle nicht korrekt abbilden. Die App zeigt den Grund am Beleg.
  • Fehlt eine Pflichtangabe (meist die USt-IdNr. des Käufers), geht das PDF ohne XML raus und du siehst warum. Die Rechnung selbst bleibt gültig.

Software, keine Steuerberatung: Wir sind keine Steuerberater: Easy Invoices wendet die hinterlegten Regeln auf die Daten deines Shops an – die steuerliche Prüfung deiner Belege bleibt bei dir und deiner Kanzlei. Details in § 2a der AGB

Häufige Fragen

Ist eine ZUGFeRD-Rechnung eine „echte“ E-Rechnung?

Ja. Das BMF nennt ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL) ausdrücklich als zulässiges Format. Easy Invoices erzeugt das Profil EN 16931.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen versenden?

Nein. § 34a UStDV verpflichtet Kleinunternehmer nur zum Empfang. Die App bettet für § 19-Shops deshalb keine XML ein – eine erfundene Netto-/Steueraufteilung würde den Beleg falsch darstellen.

Wie stellt ihr sicher, dass die XML gültig ist?

Jede Steuerkonstellation wird automatisiert durch den Mustangproject-Validator (Schematron für EN 16931 und veraPDF für PDF/A-3) geprüft. Ein neuer Steuerfall kann nicht erscheinen, ohne dass seine XML geprüft wurde.

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