Umsatzsteuer · § 4 Nr. 1a UStG
Eine Lieferung nach Zürich ist entweder eine steuerfreie Ausfuhr – oder eine Lieferung, auf der du Schweizer MWST schuldest, weil du dort registriert bist. Beides zugleich auf einem Beleg zu vermischen war lange ein typischer Fehler von Rechnungs-Apps. Easy Invoices hält die beiden Fragen auseinander.
Die deutsche Steuerbefreiung hängt an der Geografie. Die Steuer im Zielland hängt an deiner Registrierung dort. Shopify berechnet letztere, wenn du sie eingerichtet hast – die App liest sie aus den Steuerzeilen.
Unter Einstellungen → Steuer legst du je Land eine Registrierung an. Für die meisten Shops bleibt die Liste leer – und das ist richtig so.
Software, keine Steuerberatung: Wir sind keine Steuerberater: Easy Invoices wendet die hinterlegten Regeln auf die Daten deines Shops an – die steuerliche Prüfung deiner Belege bleibt bei dir und deiner Kanzlei. Details in § 2a der AGB
Der Pflichthinweis „Steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1a UStG“, 0 % Steuer und der Nettobetrag als Gesamtbetrag. Die Einfuhrsteuer erhebt der Zoll beim Kunden – sie gehört nicht auf deine Rechnung.
Dann hinterlegst du sie als Registrierung. Shopify berechnet die MWST, Easy Invoices weist sie mit Satz und deiner CHE-Nummer aus – und die Lieferung ist zugleich eine steuerfreie Ausfuhr aus deutscher Sicht. Beide Fakten stehen korrekt auf einem Beleg.
Dasselbe Prinzip: Ohne Nexus-Registrierung ist es eine Ausfuhr. Mit Registrierung wird die von Shopify berechnete Sales Tax je Bundesstaat ausgewiesen. Von einem Marktplatz abgeführte Steuer wird nicht dir zugerechnet.
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